Patienteninformationen

Tarifrevision 2018

Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und ihre Tarifpartner der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) haben am 3. Mai 2017 in Bern den revidierten Zahnarzttarif unterzeichnet. Für Patienten und Versicherer wird damit die Abrechnung transparenter. Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Tarif aus dem Jahr 1994 basierte auf dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) von 1992. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis. Angepasst werden aber nur die Preise der von den Sozialversicherungen UV, MV und IV bezahlten Leistungen; diese machen ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz aus. Die Preise für die Privatpatienten sind davon nicht stark betroffen, da die Zahnärzte diese grösstenteils bereits an die gestiegenen Kosten angeglichen haben.

Sie werden künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.

Der Taxpunktwert UV/MV/IV beträgt neu CHF 1.00
Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.20


FAQ:

Wann tritt die Tarifrevision in Kraft?
Der revidierte Tarif tritt am 01.01.2018 in Kraft. Die bis Ende 2017 erbrachten Leistungen werden noch nach dem alten Tarif abgerechnet.


Was ändert sich für den Patienten mit dem revidierten Tarif?
Der revidierte Tarif bildet die Leistungen der modernen Zahnmedizin wieder korrekt ab. Neue Techniken wurden in den aktualisierten Leistungskatalog integriert. Dadurch entfällt die Abrechnung nach Analogiepositionen. Die Abrechnung wird für den Patienten verständlich und transparent.
Der Zahnarzttarif UV/MV/IV enthält Behandlungen, die im bisherigen Tarif nicht vorgesehen waren. Damit ist die Versorgung mit den heute üblichen Techniken der Zahnmedizin auch im Sozialversicherungsbereich (UV/MV/IV) wieder sichergestellt.

Wir es teurer für den Privatpatienten?
Der Zahnarzttarif UV/MV/IV dient auch als Kalkulationsgrundlage für die Abrechnungen mit dem Privatpatienten. Hier dürfte die Tarifrevision nur einen geringen Einfluss haben, da die Zahnärzte im Bereich Privatpatienten ihre seit 1992 gestiegenen Kosten angleichen konnten.
Durch die Anpassung des Versicherungstarifs wird der Kostenunterschied zwischen Privatbehandlung und Versicherungsfällen kleiner.

Werden die Versicherungsprämien beeinflusst?
Der revidierte Zahnarzttarif bewirkt Änderungen in der Abrechnung mit den Unfallversicherern, der Militärversicherung und der IV und betrifft 2-3% der jährlichen zahnmedizinischen Gesamtkosten (vgl. dazu Internum 2/2017). In diesem Versicherungsbereich wird die seit 1992 nicht ausgeglichene Kostensteigerung teilweise angepasst.
Für Behandlungen zulasten der Krankenkassen bleibt vorerst der bisherige Tarif in Kraft. Deshalb hat die Tarifrevision auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien keinen Einfluss.

Was habe ich sonst vom revidierten Tarif zu erwarten?
Einzelne Leistungen werden etwas teurer werden; viele bisher nicht abrechenbare Leistungen sind aber durch moderne Techniken schneller erbracht und dadurch günstiger geworden. Veraltete Behandlungen wurden im Tarif gestrichen.


Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der SSO.
Unsere Zahlungsmöglichkeiten

Bei uns in der Praxis haben Sie die freie Wahl. Gerne dürfen Sie Ihre Rechnung bei uns bar, mit Ihrer Maestrokarte (alle ausser Postkarte) oder Kreditkarte zahlen. Sollte Sie dieser Service nicht ansprechen, so schicken wir Ihnen selbstverständlich auch eine Rechnung zu.
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Ratenzahlungen sind bei uns generell möglich. Bitte sprechen Sie uns doch VOR der Rechnungsstellung an, damit wir gemeinsam eine Vereinbarung treffen können. Für Ratenzahlungen erlauben wir uns einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5.- CHF pro Rate.
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Versicherungsfälle

Zahnunfälle sind bitte VOR Behandlungsbeginn bei uns anzumelden. Dies gewährleistet eine einfache und reibungslose Abwicklung mit der Versicherung. Weiterführende Behandlungen sind erst nach einer schriftlichen Kostengutsprache der Versicherung möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis oder sprechen Sie uns gerne an.
Kostenaufklärung

Der Patient steht bei uns immer im Mittelpunkt. Wir nehmen uns die Zeit, die es braucht, um alle Fragen zu klären. Sollten Sie dennoch den Eindruck haben, dass Fragen noch offen sind, oder sollten Sie den Eindruck haben noch nicht ausreichend über die Kosten der Behandlung informiert worden zu sein, so zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen. Auf Nachfrage erstellen wir gerne einen ausführlichen Kostenvoranschlag für Sie. Unser Ziel ist es, die Behandlung für Sie als Patient bei uns so transparent und angenehm wie möglich zu gestalten, damit Sie am Ende mit einem schönen und zufriedenen Lächeln aus der Praxis gehen.