Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage gemäss Art.7 des Epidemiengesetzes erklärt und verschärfte Massnahmen ausgesprochen.
Dies hat für unsere Praxis zur Folge, dass wir auf alle nicht zwingend notwendigen zahnmedizinischen Eingriffe und Therapien verzichten müssen.
Per 17. März 2020 dürfen wir in unserer Praxis bis auf weiteres nur noch Notfallbehandlungen, bzw. Schmerz-, sowie Unfallbehandlungen durchführen.
Alle weiteren Termine müssen wir leider verschieben.
Für Notfallbehandlungen ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 044 – 818 18 00.
Wir bitten Sie, uns vorgängig über Symptome wie Husten, Atembeschwerden und/ oder Fieber, oder ein positives Testergebnis des COVID19 zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir hoffen Sie bald wieder unter normalen Umständen in unserer Praxis begrüssen zu dürfen.
Bleiben Sie gesund,
Ihre Praxis Dr. Schwan